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  • · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Freistellungsaufträge bei Ehegatten - Auf diese steuerlichen Feinheiten sollten Sie achten

    | Ehegatten haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen in Höhe von 1.602 Euro. Das regelt § 20 Abs. 9 Satz 2 EStG. Dabei können die Eheleute der Bank entweder gemeinsam einen oder beide jeweils einen Freistellungsauftrag erteilen. Die steuerlichen Folgen dieser Alternativen unterscheiden sich vor allem, wenn eine Ehegatte Verluste aus Kapitalvermögen hat. |

    Die Wirkung von Einzel-Freistellungsaufträgen

    Erteilen Ehegatten ihrer Bank keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag, sondern zwei Einzelfreistellungsaufträge und ein Ehepartner hat insgesamt Verluste aus Kapitalvermögen, bleibt ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro vorerst ungenutzt.

     

    • Beispiel

    Die Ehegatten haben zwei Einzel-Freistellungsaufträge über jeweils 801 Euro erteilt. Die beiden erzielen folgende Kapitalerträge:

    Ehemann

    Ehefrau

    Einnahmen

    3.000 Euro

    ./. 2.500 Euro

    Freistellungsauftrag

    ./. 801 Euro

    0 Euro

    Saldo

    2.199 Euro

    ./. 2.500 Euro

     

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