01.10.2004 | Kfz-Kosten
Navigationsgerät keine Sonderausstattung?
Ein Navigationsgerät gehört nicht zur Sonderausstattung eines Dienstwagens, sondern ist ein Telekommunikationsgerät im Sinne von § 3 Nummer 45 Einkommensteuergesetz. Die Kosten für ein Navigationssystem dürfen daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die "Ein-Prozent-Regelung" einfließen.
Mit dieser Entscheidung stellt sich das Finanzgericht Düsseldorf gegen die Praxis der Finanzverwaltung (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 10.6.2002, Az: IV C 5 - S 2334 - 63/02, Deutsches Steuerrrecht 2002, 1667). Erwartungsgemäß hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt (Az: VI R 37/04). (Urteil vom 4.6.2004, Az: 18 K 879/03 E; Abruf-Nr. 042168 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 2 | ID 96175