24.08.2009 | Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsstudium
Studiert ein Kind außerhalb der europäischen Gemeinschaft, können die Eltern trotzdem weiter Anspruch auf Kindergeld haben, wenn das Kind seinen Wohnsitz im elterlichen Haushalt beibehält. Das hat das Finanzgericht München im Fall eines in Russland studierenden Kinds entschieden. Voraussetzung ist aber, dass das Kind sein Zimmer im elterlichen Haushalt nicht nur zu Besuchszwecken nutzt. Das Kind muss das Zimmer regelmäßig - wenn auch in größeren Abständen - als Wohnung nutzen. Das war im Urteilsfall gegeben. Denn das Kind hielt sich nur während des Semesters in Russland auf und wohnte dort in einem Studentenwohnheim. Während der Semesterferien musste es das Wohnheim verlassen und wohnte in dieser Zeit in der elterlichen Wohnung. (rechtskräftiges Urteil vom 22.12.2008, Az: 10 K 3104/07)(Abruf-Nr. 091512)