01.06.2007 | Kindergeld
Antrag auf Exmatrikulation bedeutet nicht Ende des Studiums
Ein Antrag auf Exmatrikulation belegt noch nicht, dass das Studium vor dem Semesterende abgebrochen wurde. Mit dieser Entscheidung bescherte das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz den betroffenen Eltern einen weiteren Monat Kindergeld. Im Urteilsfall hatte das Kind Mitte Februar einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt und zum 1. April ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen. Nach Ansicht des FG befand sich das Kind bis zum Ende des Semesters (31. März) in Berufsausbildung. Die Absicht, zum Ende des Semesters das Studium zu beenden und dies im Laufe des Studiums gegenüber der Universität kundzutun, stelle keine sofortige tatsächliche Abbruchentscheidung dar. (rechtskräftiges Urteil vom 8.2.2007, Az: 2 K 2214/05; Abruf-Nr. 071004 )