01.09.2006 | Kindergeld
Keine Verzinsung beim Kindergeld
Nachzahlungen oder Erstattungen beim Kindergeld werden nicht verzinst. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Auffassung des Finanzgerichts Thüringen bestätigt (Januar-Ausgabe 2006, Seite 6 ). Begründung: Das Kindergeld fällt als Steuervergütung nicht in den Anwendungsbereich von § 233a Abgabenordnung. Die Vorschrift kann auch nicht entsprechend angewendet werden. Es gibt auch keine andere Rechtsgrundlage, die eine Verzinsung begründen würde. Dass das Kindergeld nicht verzinst wird, sei auch nicht verfassungswidrig, (Urteil vom 20.4.2006, Az: III R 64/04; Abruf-Nr. 062206 )
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 1 | ID 96584