01.09.2006 | Kindergeld
Mindert die Lohnsteuer die Einkünfte eines Kindes?
Auch die Lohnsteuer mindert die Einkünfte und Bezüge eines Kindes. So hat das Finanzgericht Brandenburg mit Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Sozialversicherungsbeiträgen entschieden. Die Richter argumentierten, dass Beträge, die von Gesetzes wegen dem Kind nicht für den Unterhalt zur Verfügung stehen, nicht einbezogen werden dürfen. Erwartungsgemäß hat die Finanzverwaltung Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az: III 32/06).
Unser Tipp: Betroffene Eltern sollten noch einmal genau rechnen. Der Abzug der Lohnsteuer könnte zumindest für ein Jahr das Kindergeld retten. Die Erstattung der Lohnsteuer im nächsten Jahr führt dann aber im Gegenzug zu Einnahmen. Auf Grund des anhängigen BFH-Verfahrens haben Sie jetzt außerdem Anspruch auf Ruhen des Verfahrens. (Urteil vom 9.3.2006, Az: 6 K 2092/01; Abruf-Nr. 062196 )