01.05.2003 | Kindergeld
Urlaubssemester unterbricht Ausbildung nicht immer
Selbst drei Urlaubssemester in Folge führen nicht zwingend zum Verlust des Kindergelds. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg gegen die Finanzverwaltung entschieden, die Urlaubssemester als Unterbrechung der Ausbildung ansieht und für diesen Zeitraum das Kindergeld verweigert. Im Urteilsfall hatte der Sohn während der Urlaubssemester vorgeschriebene Praktika absolviert, als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet und Prüfungen abgelegt. Die Richter werteten diese Maßnahmen als Ausbildung und sprachen den Eltern das Kindergeld zu. Der Begriff "berufliche Ausbildung" sei weit auszulegen. Er umfasse daher alle Maßnahmen, die dazu dienen das gewünschte Berufsziel zu erreichen.
Wichtig: Die Familienkasse hat gegen das Urteil Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt. Das Verfahren trägt dort das Aktenzeichen VIII R 77/02. (Urteil vom 27.8.2002, Az: 2 K 40/00, EFG 2002, 1618)