01.11.2007 | Kindergeld
Weitergegebene Personalrabatte sind Einkünfte des Kindes
Zu den Einkünften eines Kindes gehören auch geldwerte Vorteile des Kindes aufgrund steuerpflichtiger Personalrabatte. Das gilt sogar dann, wenn das Kind den Vorteil an Angehörige weitergibt. Das musste der Vater eines bei einem Automobilhersteller in Berufsausbildung befindlichen Kindes erfahren. Der Sprößling erwarb vergünstigt einen Pkw von seinem Arbeitgeber. Das Fahrzeug wurde auf seinen Namen zugelassen, aber vom Vater bezahlt, versichert und ausschließlich genutzt. Trotzdem sei der geldwerte Vorteil in Höhe von rund 4.000 Euro dem Sohn zuzurechnen, entschied der Bundesfinanzhof. Zusammen mit seiner Ausbildungsvergütung überschritt der Sohn dadurch die kindergeldschädliche Grenze und das Kindergeld war weg. (Beschluss vom 31.5.2007, Az: III B 109/06)(Abruf-Nr. 072719)