01.01.2007 | Kostenpauschale für MdB
Der Bundesfinanzhof hat viele Fragen ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt offensichtlich daran, dass die steuerfreie Kostenpauschale für Mitglieder des Bundestags (MdB) verfassungsgemäß ist. Er hat daher das Bundesministerium (BMF) aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und bis 30. März 2007 zahlreiche Fragen zu beantworten.
MdB erhalten unter anderem eine steuerfreie "Aufwandsentschädigung" (derzeit jährlich 43.764 Euro), ohne dass sie ihren tatsächlichen Aufwand nachweisen müssen (§ 3 Nummer 12 Einkommensteuergesetz [EStG]).
Arbeitnehmer müssen ihre Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (920 Euro) nachweisen, um sie steuerlich geltend machen zu können. Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten überhaupt keinen steuerfreien Pauschbetrag. Steuerexperten bezweifeln schon länger die Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Kostenpauschale.
Zur Vorbereitung einer möglichen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll deshalb das BMF unter anderem folgende Fragen beantworten (Beschluss vom 21.9.2006, Az: VI R 81/04; Abruf-Nr. 063080 ):
Wie ist sichergestellt, dass die Kostenpauschale die nach allgemeinen Grundsätzen abziehbaren Aufwendungen annähernd deckt? |
Geht der Gesetzgeber von Erwerbsaufwendungen eines Abgeordneten in mindestens der Höhe der Kostenpauschale aus? |
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