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  • 27.08.2010 | Kulanzregelung der Finanzverwaltung

    Anleger können Scheinrenditen aus „Schneeballsystemen“ jetzt steuerlich neutralisieren

    Anleger können Scheinrenditen aus „Schneeballsystemen“ jetzt steuerlich neutralisieren. Denn die Finanzverwaltung hat sich zu einer Kulanzlösung für geprellte Anleger durchgerungen.  

     

    So lösten Finanzverwaltung und BFH die Frage bisher

    Scheinrenditen aus „Schneeballsystemen“ müssen Sie schon dann versteuern, wenn fiktive Beträge auf Konten der betrügerischen Anbieter gebucht worden sind. Der steuerbare Bereich wird erst verlassen, wenn Sie den Betrug erkennen. Erst ab diesem Zeitpunkt müssen Sie die „Luftbuchungen“ auf den Firmenkonten nicht mehr als Einnahmen erfassen.  

     

    Obwohl der Fiskus also Scheinrenditen voll besteuerte, zeigte er sich im Verlustfall unnachgiebig. Kam der Betrug Jahre später ans Licht, war dieser Vorgang für die Finanzverwaltung steuerlich irrelevant. Begründung: Es handelt sich um Totalverluste auf der Vermögensebene. Diese Handhabe hat der Bundesfinanzhof (BFH) in mehreren Entscheidungen gedeckt (zuletzt mit Urteil vom 16.3.2010, Az: VIII R 4/07; Abruf-Nr. 102114).  

     

    Finanzverwaltung hat Einsehen