01.03.2007 | Lebensversicherung
Verwendung zur Finanzierung des Kaufs von Fondsanteilen
Setzen Sie zur Sicherung eines Darlehens Ansprüche aus vor 2005 abgeschlossen Kapitallebensversicherungen ein und nutzen Sie das Darlehen zur Anschaffung von Anteilen an offenen Aktienfonds, liegt eine steuerschädliche Verwendung des Darlehens vor. Die Zinsen aus den Lebensversicherungen sind später voll steuerpflichtig, entschied der Bundesfinanzhof und schloss sich der ungünstigen Auffassung der Finanzverwaltung an.
Wichtig: Die Entscheidung erfasst zwar nur vor 2005 abgeschlossene Altverträge. Sie ist aber nach wie vor von Bedeutung, weil Sie durch eine steuerschädliche Verwendung der Versicherung, wie im Urteilsfall, die Steuervorteile des "Altvertrags" jederzeit verlieren können. (Urteil vom 7.11.2006, Az: VIII R 1/06; Abruf-Nr. 070151 )