26.03.2010 | Lohnsteuer
Besteuerungsrecht für Erfindungsvergütung nach Wegzug
Eine an einen ins Ausland verzogenen, früheren Arbeitnehmer gezahlte Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung darf nur im neuen Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden. Begründung des Bundesfinanzhofs: Eine Vergütung nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen ist nicht als konkrete Gegenleistung für eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzusehen. Daher handelt es sich nicht um ein zusätzliches Entgelt für eine (frühere) Tätigkeit im Sinne von Artikel 15 Absatz 1 des OECD-Musterabkommens. Die vom ehemaligen Arbeitgeber in Deutschland einbehaltene Lohnsteuer war dem Arbeitnehmer deshalb zu erstatten. (Urteil vom 21.10.2009, Az: I R 70/08)(Abruf-Nr 100075)
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 3 | ID 134543