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  • 26.01.2009 | Lohnsteuer

    Höhere Grenzen bei der Lohnsteueranmeldung

    Die Schwellenwerte für die monatlich bzw. vierteljährlich abzugebende Lohnsteueranmeldung wurden auf 1.000 Euro bzw. 4.000 Euro erhöht.  

    Hintergrund: Häufigkeit und Zeitpunkt der Abgabe einer Lohnsteueranmeldung bestimmen sich nach dem Lohnsteueranmeldungszeitraum. Dies kann der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr sein. Entscheidend ist die Höhe der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber im Vorjahr abzuführen hatte (§ 41a Absatz 2 Einkommensteuergesetz).  

    Jahreslohnsteuer
    des Vorjahres - bisher
     

    Jahreslohnsteuer
    des Vorjahres - künftig
     

    Anmeldezeitraum  

    nicht mehr als 800 Euro  

    nicht mehr als 1.000 Euro  

    Kalenderjahr  

    mehr als 800 Euro bis höchstens 3.000 Euro  

    mehr als 1.000 Euro bis höchstens 4.000 Euro  

    Kalendervierteljahr  

    mehr als 3.000 Euro  

    mehr als 4.000 Euro  

    Kalendermonat  

    Wichtig: Die höheren Grenzen gelten bereits für den Lohnsteuerabzug 2009. („Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens“)(Abruf-Nr. 083928)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 3 | ID 124021