26.01.2009 | Lohnsteuer
Höhere Grenzen bei der Lohnsteueranmeldung
Die Schwellenwerte für die monatlich bzw. vierteljährlich abzugebende Lohnsteueranmeldung wurden auf 1.000 Euro bzw. 4.000 Euro erhöht.
Hintergrund: Häufigkeit und Zeitpunkt der Abgabe einer Lohnsteueranmeldung bestimmen sich nach dem Lohnsteueranmeldungszeitraum. Dies kann der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr sein. Entscheidend ist die Höhe der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber im Vorjahr abzuführen hatte (§ 41a Absatz 2 Einkommensteuergesetz).
Jahreslohnsteuer | Jahreslohnsteuer | Anmeldezeitraum |
nicht mehr als 800 Euro | nicht mehr als 1.000 Euro | Kalenderjahr |
mehr als 800 Euro bis höchstens 3.000 Euro | mehr als 1.000 Euro bis höchstens 4.000 Euro | Kalendervierteljahr |
mehr als 3.000 Euro | mehr als 4.000 Euro | Kalendermonat |
Wichtig: Die höheren Grenzen gelten bereits für den Lohnsteuerabzug 2009. („Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens“)(Abruf-Nr. 083928)