01.03.2004 | Minijobs
Neuer Faktor F für die Sozialabgaben in der Gleitzone
Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für Gleitzonenjobs wird der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz zu Grunde gelegt. Für 2004 beträgt dieser 42 Prozent (2003: 41,7 Prozent). Daraus ergibt sich für 2004 ein Faktor F in Höhe von 0,5952. Im Jahr 2003 betrug der Faktor 0,5995.
Unser Service: In unserem Online-Service finden Sie unter der Rubrik "Rechentools" ein Programm zur Berechnung der Sozialabgaben in der Gleitzone.
Quelle: Ausgabe 03 / 2004 | Seite 6 | ID 96070