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  • 01.12.2005 | Mit der richtigen Gestaltung Steuern sparen

    Steuertipps für Kapitalanleger zum Jahresende

    Zum Jahreswechsel ändern sich weder Steuersätze noch maßgebliche Gesetze. Dennoch sollten Sie als Kapitalanleger mit Blick auf das Finanzamt Ihre Aktivitäten nicht einstellen. Denn es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Kapitalerträge und Wertpapiergewinne für 2005 zu minimieren. Wir zeigen Ihnen Maßnahmen, die zu einer geringeren Abgabenlast führen.

    Optimaler Umgang mit Spekulationsgeschäften

    Liegen Ihre Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften vor Jahresende über der Freigrenze von 512 Euro, können Sie durch die Realisierung von Verlusten die Steuerfreiheit retten und zugleich Ihr Depot bereinigen. Dabei können Sie alle Papiere verwenden, die weniger als ein Jahr im Depot liegen.

    Dafür sollten Sie alle Geschäfte des Jahres addieren und das Plus mit einem Minus verrechnen. Beachten Sie dabei, dass Aktien dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, die übrigen Wertpapiere hingegen nicht. Ergibt sich nun ein Verkaufsplus von 512 Euro oder mehr, sollten Sie einen gezielten Verkauf in Betracht ziehen.

    Beispiel

    Herr Müller hat 2005 mit Optionsscheinen einen Gewinn von 1.000 Euro gemacht. Er überlegt, ob er Verlust bringende Aktien oder Aktienfonds verkaufen soll, um die Freigrenze zu unterschreiten und Steuerfreiheit zu erreichen.

    Verkaufte Wertpapiere Aktien Fonds
    Gewinn mit Optionsscheinen 1.000 Euro 1.000 Euro
    Verlust aus Jahresendverkauf 600 Euro 600 Euro
    Davon steuerlich maßgeblich 300 Euro 600 Euro
    Steuerpflichtige Einkünfte 700 Euro 0 Euro

    Herr Müller sollte seine Fonds verkaufen, um seine Spekulationseinkünfte unter die Freigrenze zu drücken (1.000 Euro ./. 600 Euro = 400 Euro); mit dem Aktien-verkauf gelingt ihm dies nicht (1.000 Euro ./. 300 Euro = 700 Euro).

    Abwandlung

    Herr Müller hat 2005 seinen Gewinn mit Aktien erzielt. Weil die 1.000 Euro steuerlich nur zur Hälfte maßgebend sind (Halbeinkünfteverfahren), hat er die 512 Euro-Freigrenze bereits unterschritten und braucht aus Steuer-sicht keine Verkäufe zu tätigen.

    Tipps für die Praxis

    Damit die Verlustverrechnung funktioniert, sollten Sie folgende vier Besonderheiten beachten:

  • Kaufen Sie die abgestoßenen Wertpapiere kurze Zeit später wieder zurück, sieht das Finanzgericht Hamburg darin einen Gestaltungsmissbrauch (Urteil vom 9.7.2004, Az: VII 52/02; Abruf-Nr.  042792). Damit das Finanzamt den Verlustabzug akzeptiert, sollten Sie eine Schamfrist von ein paar Tagen abwarten und nicht die identische Stückzahl zurückkaufen.