Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2005 | Nachträgliche Steuerpflicht droht

    Die Vorlage der Lohnsteuerkarte bei einem Minijob kann für Rentner Nachteile bringen!

    Auch als Rentner können Sie mit einem Minijob bis zu 400 Euro im Monat brutto für netto hinzuverdienen. Ihr Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 25 Prozent an die Bundesknappschaft, während Sie keine Abzüge haben.

    In der Pauschale ist ein Steueranteil von zwei Prozent enthalten, mit dem die Steuerpflicht abgegolten ist. Viele Arbeitgeber wollen die Pauschalsteuer sparen. Sie verlangen daher von Ihnen eine Lohnsteuerkarte. Diesem Ansinnen sollten Sie aber nur nach gründlicher Prüfung nachkommen, wie der folgende Beitrag zeigt.

    Keine Lohnsteuerpflicht des Minijobs

    Die Arbeitgeber argumentieren damit, dass Sie als Rentner keine Steuer zahlen müssen. Das trifft auch grundsätzlich zu. Denn bei Rentnern mit der Lohnsteuerklasse I (alleinstehend) oder III (verheiratet) wird von den 400 Euro keine Lohnsteuer einbehalten.

    Trotzdem kann die Vorlage der Lohnsteuerkarte für Sie erhebliche Nachteile bringen. Denn anders als der mit zwei Prozent pauschal versteuerte Lohn, ist der auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohn bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen.

    Steuerpflichtiger Anteil der Renten gestiegen

    Seit dem 1. Januar 2005 müssen Sie 50 Prozent der Einnahmen aus der gesetzlichen Rente versteuern. Bisher war nur der Ertragsanteil in Höhe von 27 Prozent steuerpflichtig. Dadurch steigt die Gefahr, dass Sie für den Minijob auf Lohnsteuerkarte am Ende doch Steuern zahlen müssen. Das gilt besonders dann, wenn Sie neben der gesetzlichen Rente und dem Minijob weitere steuerpflichtige Einkünfte haben.

    Beispiel

    Rentner Herbert Schneider ist ledig. Er arbeitet im Rahmen eines 400-Euro-Minijobs stundenweise als Pförtner. Im Jahr 2005 erzielt er voraussichtlich folgende Einnahmen:

    Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 21.600 Euro
    Zins- und Kapitalerträge 3.000 Euro
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2.000 Euro
    Bruttoeinnahmen aus dem Mini-Job 4.800 Euro
    Einnahmen im Jahr 2005 31.400 Euro

    Sein Arbeitgeber bittet Herrn Schneider eine Lohnsteuerkarte abzugeben. Bevor Herr Schneider dieser Bitte nachkommt, sollte er prüfen, ob er dadurch am Ende nicht mehr Steuern zahlt.