26.01.2009 | Nachweis der Vermietungsabsicht
Aufwendungen für eine zuerst eigengenutzte und jetzt länger leerstehende Wohnung
Die Kosten für eine bislang selbst bewohnte und jetzt leerstehende und noch nicht vermietete Wohnung können steuermindernd als vorweggenommene Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgesetzt werden. Bedingung: Der Eigentümer muss sich endgültig entschlossen haben, die Wohnung zu vermieten und muss diese Absicht auch belegen können.
Nachweis der Vermietungsabsicht
Den Entschluss zur Vermietung müssen Sie durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen. Ob eine Vermietungsabsicht vorliegt, muss in jedem Einzelfall anhand des Gesamteindrucks aller Umstände beurteilt werden. Die Würdigung des Finanzgerichts ist für den Bundesfinanzhof (BFH) in der Regel verbindlich.
Unser Tipp: Sie müssen also bereits die Richter des Finanzgerichts von der Vermietungsabsicht überzeugen. Starre Entscheidungskriterien für das Bestehen einer Vermietungsabsicht gibt es nicht. Je mehr Sie Ihre Absicht zur Vermietung belegen können - zum Beispiel durch wiederholte Vermietungsinserate - , umso mehr spricht das für eine „ernsthafte und nachhaltige“ Vermietungsabsicht, und umso größer sind die Chancen auf den Werbungskostenabzug während der Zeit des Leerstands.
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