Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2004 | Neue Anlage EÜR zur Steuer-Erklärung

    "Vereinfachte" Gewinnermittlung für Einnahmen-Überschuss-Rechner ab 2004 ?

    Wer seinen Gewinn nach §  4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelt, konnte bisher Form und Umfang seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst bestimmen. Ab 2004 müssen Sie Ihrer Steuer-Erklärung eine gesonderte Anlage für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung beifügen (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 17.10.2003, Az: IV D 2 - S 1451 - 27/03). Die neue Anlage ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 beginnen. Den Vordruck und die Anleitung finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .

    Auch wenn Sie derzeit noch mit der Gewinnermittlung für 2003 beschäftigt sind, sollten Sie sich schon mit der Anlage "Einnahmenüberschussrechnung-EÜR" vertraut machen. Denn wenn Sie bereits zu Jahresbeginn die richtigen Weichen stellen, sparen Sie sich später den Aufwand, aus den laufenden Aufzeichnungen des Kalenderjahrs die Kosten herauszusuchen, die in der Anlage einzeln abgefragt werden.

    Die Anlage EÜR im Einzelnen

    Erstellen Sie Ihre Buchführung/Steuer-Erklärung selbst, sollten Sie anhand Ihrer letzten Einnahmen-Überschuss-Rechnung prüfen, ob diese alle Angaben enthält, die Sie künftig in der Anlage EÜR machen müssen. Wenn nicht, müssen Sie neue Konten anlegen. Welche Angaben das im Einzelnen sind, zeigen wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

    Kleinunternehmer

    Sind Sie Kleinunternehmer, müssen Sie in der Zeile 3 eine 1 eintragen. Das ist der Fall, wenn Ihre umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im Jahr 2004 nicht mehr als 17.500 Euro und im Jahr 2005 voraussichtlich nicht mehr als 50.000  Euro betragen.

    Wichtig: Als Kleinunternehmer zahlen Sie keine Umsatzsteuer, sind aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Daher müssen Sie alle Beträge in brutto (also inklusive Umsatzsteuer) ansetzen.

    Betriebseinnahmen (Zeilen 8-10)

    Ihre Betriebseinnahmen müssen Sie danach trennen, ob diese