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  • 01.06.2006 | Neue Bundesländer

    Der Erwerb des Restitutionsanspruchs gilt als Anschaffung

    Wer einen Restitutionsanspruch für ein Grundstück in den neuen Bundesländern erworben hat, wird bei der Frage, ob beim Verkauf des Grundstücks ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft) vorliegt, so behandelt, als ob er mit dem Restitutionsanspruch das Grundstück erworben hätte. Das heißt: Es kommt für den Beginn der Spekulationsfrist auf den Erwerb des Restitutionsanspruchs, und nicht auf die Rückübertragung des Grundstücks an.

    Beachten Sie: In dem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall galt noch die zweijährige Spekulationsfrist. Diese war bei Verkauf des Grundstücks im Jahr 1995 bereits abgelaufen. Für Verkäufe seit 1999 beträgt die Spekulationsfrist bekanntlich zehn Jahre.

    Unser Tipp: Das Urteil schafft Planungssicherheit. Wer seinen Restitutionsanspruch von heute an gerechnet vor mehr als zehn Jahren erworben hat, kann den Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks steuerfrei einstreichen. (Urteil vom 13.12.2005, Az: IX R 14/03; Abruf-Nr.  060982 )

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 6 | ID 96540