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  • 04.01.2010 | Neue Eckdaten beachten

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2010

    Zum 1. Januar 2010 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2010.  

     

    Unser Tipp: Alle Zahlen (auch für die Jahre 2007 bis 2009) finden Sie zudem in „myIWW“ (www.iww.de) im Online-Service unter „Arbeitshilfen und Checklisten“ Stichwort „Sozialversicherung“ bzw. „Rentner“.  

    Beitragsbemessungsgrenzen

    Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 75 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie in den alten und neuen Bundesländern jeweils um 100 Euro monatlich. Somit gelten ab 2010 folgende Grenzen:  

     

    Beitragsbemessungsgrenzen 2010

     

    Alte
    Bundesländer
     

    Neue
    Bundesländer
     

    Arbeitslosenversicherung und
    Allgemeine Rentenversicherung  

     

     

    • jährlich

    66.000 Euro  

    55.800 Euro  

    • monatlich

    5.500 Euro  

    4.650 Euro  

    Kranken- und Pflegeversicherung  

     

     

    • jährlich

    45.000 Euro  

    45.000 Euro  

    • monatlich

    3.750 Euro  

    3.750 Euro