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  • 01.02.2006 | Praxisfrage

    Abgrenzung zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und Einsatzwechseltätigkeit

    Die Abgrenzung zwischen regelmäßiger Arbeitsstätte und Einsatzwechseltätigkeit gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Sie ist aber erforderlich, insbesondere bei der Erstattung von Werbungskosten durch den Arbeitgeber bzw. beim Ansatz der Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung des Arbeitnehmers. Eine Leserin hat sich jetzt mit folgendem Fall an uns gewandt.

    Beispiel

    Ein Arbeitnehmer bei einem Sicherheitsdienst arbeitet ca. 75 Prozent seiner regelmäßigen Arbeitszeit im Fußballstadion A. Die restliche Arbeitszeit wird er immer wieder an verschiedenen anderen Objekten eingesetzt

    Der Bundesfinanzhof hat eine regelmäßige Arbeitsstätte wie folgt definiert:

  • Regelmäßige Arbeitsstätte ist jede dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht.
  • Ob ein Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte hat, richtet sich nicht danach, welche Tätigkeit er an dieser Arbeitsstätte im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat bzw. welches konkrete Gewicht dieser Tätigkeit zukommt.

    Der Arbeitnehmer aus dem obigen Beispiel hat daher keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil er nie einer betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers zugeordnet ist. Er übt deshalb eine Einsatzwechseltätigkeit aus.

    Folgen der Einsatzwechseltätigkeit