01.12.2007 | Referentenentwurf liegt vor
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
Was lange währt, wird endlich gut. Ob das auch für das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gilt, bleibt abzuwarten. Seit dem 20. November liegt zumindest der Referentenentwurf (Abruf-Nr. 073591) vor.
Die wichtigste Nachricht vorweg: Es besteht kein Grund zur Hektik: Nach den Plänen der Regierung soll das neue Gesetz zum 1. April 2008 in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt für alle Schenkungen gelten. Für Erbfälle im Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. März 2008 soll der Erbe zwischen dem neuen und dem alten Recht wählen können.
Neue Bewertungsregeln
Immobilien werden künftig wie Aktien oder anderes Kapitalvermögen nahe an ihrem tatsächlichem Wert und damit höher bewertet. Damit das geerbte Elternhaus nicht in den finanziellen Ruin führt, sollen die Freibeträge angehoben werden. Die höheren Freibeträge werden aber nur bei den engsten Angehörigen (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel) für einen gewissen Ausgleich sorgen. Entferntere Verwandte zahlen künftig auf jeden Fall mehr Steuern; die Steuersätze in den Steuerklassen II und III sollen deutlich angehoben werden.
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