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  • 07.01.2008 | „Rundumschlag“ des Gesetzgebers

    Das „Jahressteuergesetz 2008“ bringt zahlreiche wichtige Änderungen

    Das „Jahressteuergesetz 2008“ (Abruf-Nr. 073818) bringt für viele Steuerzahler Änderungen mit sich, die sich zum Teil auch auf die Steuererklärungen der Jahre vor 2008 auswirken. Über die wichtigsten verschaffen wir Ihnen nachfolgend einen Überblick. In den nächsten Ausgaben werden wir Ihnen einige Änderungen ausführlich vorstellen. 

     

    Vorsorgeaufwendungen

    Beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen ändert sich 2008 Folgendes: 

     

    • Minijobber: Die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung (15 Prozent) müssen nicht mehr in der Steuererklärung angeben werden. Für 2007 soll es aber dabei bleiben. Mehr dazu in der Februar-Ausgabe.
    • Künstler und Publizisten: Selbstständige Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, können ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur noch bis zu dem Höchstbetrag von 1.500 Euro geltend machen (bisher 2.400 Euro).
    • Gesellschafter-Geschäftsführer: Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung) wird bei Gesellschafter-Geschäftsführern künftig unabhängig davon gekürzt, ob sie ihre Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beiträge aufgebaut haben. Außerdem erhalten sie nur noch die gekürzte Vorsorgepauschale.

     

    Abgeltungsteuer

    Im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer wurden kurz vor Toresschluss noch folgende Änderungen eingebracht: