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  • 01.02.2005 | Scheidung

    Unentgeltliche Überlassung eines Grundstücks

    Überlässt der Mann im Rahmen des Zugewinnausgleichs seiner geschiedenen Ehefrau unentgeltlich ein Grundstück, erzielt er keine Vermietungseinkünfte. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht (FG) München.

    Im Urteilfall hatte der Mann seiner Frau im Rahmen der Scheidungsvereinbarung für acht Jahre das unentgeltliche Nutzungsrecht an einem ihm gehörenden Grundstück eingeräumt. Damit sollte ihr Anspruch auf Zugewinnausgleich abgegolten werden. Das FG entschied, dass die unentgeltliche Nutzungsüberlassung nicht zu Vermietungseinkünften führt. Denn auch die Nutzungsüberlassung eines Einfamilienhauses an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen von Unterhaltsleistungen ist keine entgeltliche Vermietung.

    Beachten Sie: Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX R 34/04 anhängig.

    (Urteil vom 30.1.2004, Az: 8 K 4747/00; Abruf-Nr.  043312 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 6 | ID 96250