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  • 01.11.2005 | Schuldzinsenabzug maximieren

    Steuergünstige Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden

    Sie wollen ein Zweifamilienhaus bauen oder kaufen, in dem Sie eine Wohnung selbst beziehen und die andere vermieten wollen? Weil sich solche Vorhaben meist nicht mit Eigenkapital finanzieren lassen, müssen Sie ein Darlehen aufnehmen. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie möglichst viel der anfallenden Schuldzinsen Steuer mindernd geltend machen.

    Grundsätzliches zum Schuldzinsenabzug

    Vorweg die entscheidenden steuerlichen Grundregeln:

  • Die Schuldzinsen für die selbst genutzte Wohnung können Sie steuerlich nicht geltend machen.
  • Besser sieht es für den vermieteten Teil aus. Sie können die Schuldzinsen als Werbungskosten bei Ihren Vermietungseinkünften geltend machen. Das erhöht den Verlust, den Sie in der Regel in den ersten Jahren ausweisen und der für Sie zu einer Steuer-Ersparnis führt.
    Gewerbliche oder freiberufliche Nutzung

    Die im Folgenden dargestellten Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich genauso realisieren, wenn Sie nicht vermieten, sondern Räume zu freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken nutzen, zum Beispiel als Arztpraxis oder als Versicherungsbüro. Die Schuldzinsen sind dann Betriebsausgaben.

    Unser Tipp: Der Schuldzinsenabzug ist natürlich auch für ein häusliches Arbeitszimmer möglich. Können Sie die Aufwendungen für Ihr Arbeitszimmer in voller Höhe Steuer mindernd geltend machen, sollten Sie das Arbeitszimmer wie eine vermietete Wohnung behandeln. Können Sie die Kosten dagegen nur bis 1.250 Euro abziehen, wird diese Obergrenze in der Regel bereits durch die übrigen Aufwendungen ausgeschöpft sein. Für den Abzug von Schuldzinsen bleibt dann kein Raum mehr.

    Zuordnung der Darlehen