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  • 25.02.2011 | Schulgeld

    Sonderausgabenabzug ist unabhängig vom Vertragspartner

    Eltern können Schulgeldzahlungen auch dann als Sonderausgaben nach § 10 Absatz 9 Einkommensteuergesetz geltend machen, wenn ihr Kind Vertragspartner der Schule ist und nicht sie. Das hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster in einem bundesweit abgestimmten Erlass klargestellt (Verfügung vom 5.11.2010). Entscheidend für den Sonderausgabenabzug ist laut OFD, wer den wirtschaftlichen Aufwand getragen hat. Erhalten Eltern für ihr in Ausbildung befindliches Kind Kindergeld, ist davon auszugehen, dass sie den Aufwand tragen, so die OFD.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 2 | ID 142527