01.06.2004 | Sonstige Einkünfte
Eigenprovision des Versicherungsnehmers
Wer bei Abschluss eines Versicherungsvertrags mit dem Versicherungsvertreter aushandelt, dass dieser ihm einen Teil seiner Provision weitergibt, muss die Zahlung nicht als sonstige Einkünfte versteuern. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 2.3.2004, Az: IX R 68/02; Abruf-Nr. 041012 )
Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 4 | ID 96115