26.02.2009 | Sozialversicherung
Wieder Krankengeld für Selbstständige in der GKV geplant
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte hauptberuflich Selbstständige sollen rückwirkend zum 1. Januar 2009 wieder die Möglichkeit haben, ab der siebten Woche „gesetzliches“ Krankengeld zu beziehen. Voraussetzung ist die Abgabe einer entsprechenden Erklärung und die Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes (15,5 Prozent).
Hintergrund: Zum 1. Januar 2009 entfiel der Krankengeldanspruch für „hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige“. Stattdessen sollte die Absicherung über Wahltarife der GKV oder über private Versicherungen erfolgen. (Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften; Referentenentwurf) (Abruf-Nr. 090294)
Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 5 | ID 124826