01.07.2005 | Spenden
Nachweis von Spenden für Unwetter in Micheln und Trebbichau
Der Landkreis Köthen/Anhalt hatte zur Linderung der durch ein Unwetter am 23. Juni 2004 in den Gemeinden Micheln und Trebbichau entstandenen Schäden zu einer Solidaritätsaktion aufgerufen und ein Spendenkonto bei der Kreissparkasse Köthen (Konto-Nr. 310 019 44) eingerichtet. Für Spenden auf dieses Konto wurde der vereinfachte Zuwendungsnachweis zugelassen (§ 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Das heißt: Spenden, die bis zum 31. Dezember 2004 auf das Spendenkonto eingezahlt wurden, können anhand des Bareinzahlungsbelegs, des Kontoauszugs oder des PC-Ausdrucks bei Online-Banking nachgewiesen werden. (Oberfinanzdirektion München vom 17.2.2005, Az: S 2223 - 163 St 41; Abruf-Nr. 051536 )
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 2 | ID 96332