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  • 22.02.2008 | Spenden

    Spendenbestätigung auch ohne Datum gültig

    Fehlt auf einer Zuwendungsbestätigung das genaue Datum der Zuwendung, ist der Spendenabzug deshalb nicht ausgeschlossen. Der Zeitpunkt der Spende kann anders nachgewiesen werden, zum Beispiel per Kontoauszug. So entschied das Finanzgericht (FG) München in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil aus dem Jahr 2006. Im konkreten Fall war auf der Zuwendungsbestätigung nur das Jahr und nicht das genaue Datum angegeben. Das schließt aber für das FG den Sonderausgabenanzug nicht aus. Der amtliche Mustertext sei hier nicht bindend. Der Nachweis des Zeitpunkts der Zuwendung und der Tatsache, dass die Zuwendung überhaupt erfolgte, könne auch auf anderem Weg erfolgen. Das FG stellt aber klar, dass in allen anderen Punkten die Vorgaben auf dem amtlichem Muster für Zuwendungsbestätigungen bindend sind. (rechtskräftiges Urteil vom 14.8.2006, Az: 15 K 1701/04)(Abruf-Nr. 080337

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 2 | ID 117623