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  • 26.01.2009 | Stand der Dinge

    Aktuelle Gesetzesänderungen im Überblick

    Zum Jahresende 2008 und zu Beginn des Jahres 2009 jagte ein Gesetz das andere. Da kann schon einmal der Überblick verlorengehen. Nachfolgend haben wir für Sie aufgelistet, welche wichtigen Änderungen beschlossen wurden und welche noch zu erwarten sind.  

     

    Überblick Gesetzesänderungen

    Jahressteuergesetz 2009 (Gesetz unter der Abruf-Nr. 090098)  

     

    • Optionales Faktorverfahren bei der Lohnsteuer für Ehepaare (§ 39f EStG)

    Familienleistungsgesetz (Gesetz unter der Abruf-Nr. 090232)  

     

    • Erhöhung des Kindergelds um monatlich 10 Euro für das erste und zweite Kind und um monatlich 16 Euro ab dem dritten Kind (§ 66 Absatz 1 EStG)
    • Neuregelung der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen (§ 35a EStG)

    Konjunkturprogramm I (Gesetz unter der Abruf-Nr. 090233)  

     

    • Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen in Höhe von 25 Prozent befristet für zwei Jahre (§ 7 Absätze 2 und 3 EStG)
    • Erhöhung der Größenmerkmale für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen (§ 52 Absatz 23 EStG)

    Steuerbürokratieabbaugesetz (Gesetz unter der Abruf-Nr. 083928)  

     

    Geplante Gesetzesänderungen

    Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (Referentenentwurf unter der Abruf-Nr. 090244)  

     

    • Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

    Konjukturprogramm II (Referentenentwurf unter der Abruf-Nr. 090258)  

     

    • Erhöhung des Grundfreibetrags für 2009 auf 7.834 Euro und für 2010 auf 8.004 Euro
    • Senkung des Eingangssteuersatzes auf 14 Prozent
    • Milderung der kalten Progression durch Tarifverschiebung nach rechts, für 2009 um 440 Euro und für 2010 nochmals um 330 Euro
    • Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte
    • Gewährung einer einmaligen Prämie für Kinder in Höhe von 100 Euro
    • Neuregelung der Kfz-Steuer
     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 8 | ID 124026