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  • 01.08.2007 | Steuererklärung

    Einspruch gegen Abhilfebescheid ist zulässig

    Sind Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Gibt das Finanzamt Ihnen in allen Punkten recht und erlässt einen entsprechenden Abhilfebescheid, können Sie gegen diesen erneut Einspruch einlegen, wenn Sie inzwischen noch weitere Punkte aus Ihrem Steuerbescheid geändert haben wollen. Das Finanzamt kann sich nicht darauf berufen, es habe ja allen Anträgen in Ihrem ersten Einspruch entsprochen.  

    Beachten Sie: Ein Abhilfebescheid beendet zwar einen Einspruch, ist aber keine Einspruchsentscheidung. Denn gegen eine Einspruchsentscheidung können Sie keinen Einspruch mehr einlegen (§ 348 Nummer 1 Abgabenordnung), sondern müssen vor dem Finanzgericht klagen. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.4.2007, Az: XI R 47/05)(Abruf-Nr. 072101

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 2 | ID 111474