23.10.2009 | Steuererklärung
Schweizerisches Geburtengeld erhöht Steuersatz nicht
Das Geburtengeld, das von einer schweizerischen Versicherung an eine bei einem schweizerischen Arbeitgeber beschäftigte aber in Deutschland wohnende und steuerpflichtige Arbeitnehmerin gezahlt wird, ist steuerfrei. Weil es sich nicht um eine Leistung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) handelt, unterliegt es zudem nicht dem Progressionsvorbehalt. Das MuSchG ist nämlich nur anzuwenden, wenn der Arbeitsort der Arbeitnehmerin in Deutschland liegt. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.4.2009, Az: X R 31/08)(Abruf-Nr. 093351)
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 4 | ID 130905