01.12.2007 | Steuererklärung
Steuerliche Behandlung von Krankengeld an Selbstständige
Selbstständige können sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Erhalten sie Krankengeld, werden die Leistungen unterschiedlich behandelt:
- Private Krankenversicherung: Das Krankengeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt (R 32b Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuerrichtlinien [EStR]).
- Gesetzliche Krankenversicherung: Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (R 32b Abs. 1 Satz 1 EStR).
Diese Ungleichbehandlung halten das Finanzgericht (FG) Schleswig Holstein (Urteil vom 10.7.2005, Az: 1 K 303/01; Abruf-Nr. 073303) und das FG Düsseldorf (Gerichtsbescheid vom 9.10.2006, Az: 11 K 5157/04; Abruf-Nr. 073304) für rechtens. In beiden Fällen wurde aber Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: XI R 12/06 und X R 53/06). Betroffene sollten deshalb Einspruch einlegen und sich auf die anhängigen Verfahren berufen
Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 4 | ID 115958