25.08.2008 | Steuererklärung
Unterhalt an Kinder über 25 Jahre: Anlage Unterhalt fehlerhaft!
Erhalten Eltern für ihr Kind kein Kindergeld mehr, weil die Altersgrenze (25 Jahre) überschritten ist, kommt ein Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Sehen Sie dazu unseren Beitrag in der Ausgabe 5/2007, Seite 9. Um die Unterhaltsleistungen geltend zu machen, müssen Sie die Anlage Unterhalt ausfüllen. Darin müssen Sie die Einkünfte und Bezüge und die Werbungskosten bzw. besonderen Ausbildungskosten Ihres Kindes eintragen. Doch aufgepasst: In der Anlage Unterhalt für den Veranlagungszeitraum 2007 fehlt das Feld für die besonderen Ausbildungskosten. Weil es sich dabei nur um ein Versehen handeln kann, sollten Sie die besonderen Ausbildungskosten im Feld „Kosten zu allen Bezügen“ (Zeile 52 und 53) eintragen.