01.04.2007 | Steuerfreiheit beim Empfänger
Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen
Viele Unternehmen lassen Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern Sachleistungen zukommen. Mit dem "Jahressteuergesetz 2007" (Abruf-Nr. 063547 ) wurde jetzt die Möglichkeit geschaffen, dass der Zuwendende diese Sachzuwendungen pauschal versteuern kann (neuer § 37b Einkommensteuergesetz [EStG]). Die Neuregelung unterscheidet zwischen Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer (§ 37b Absatz 2 EStG) und Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer (§ 37b Absatz 1 EStG).
Hintergrund der Neuregelung: Besonders bei Zuwendungen an Nichtarbeitnehmer (zum Beispiel Geschäftsfreunde) konnte bisher das Ziel des Zuwendenden schnell ins Gegenteil umschlagen. Denn für den Empfänger handelt es sich in der Regel um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, den dieser grundsätzlich versteuern müsste. Durch die neue Pauschalversteuerung bleibt der geldwerte Vorteil jetzt beim Empfänger steuerfrei.
Als Nichtarbeitnehmer des Zuwendenden kommen
Kunden, |
Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer sowie |
Organe und Arbeitnehmer von Konzerngesellschaften in Betracht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig