01.09.2007 | Steuern und Sozialabgaben sparen
Jobtickets sind eine lohnende Gestaltung!
In Zeiten steigender Benzinpreise und CO2-Diskussion nutzen immer mehr Arbeitnehmer für ihren Arbeitsweg öffentliche Verkehrsmittel. Beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Jobticket an den Kosten, können sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziell profitieren.
Geldwerter Vorteil durch Jobtickets
Jobtickets sind Zeitkarten (Monats- oder Jahresfahrkarten), die der Arbeitgeber bei dem Verkehrsunternehmen vergünstigt erwirbt. Gibt er sie dann unentgeltlich oder verbilligt an seine Arbeitnehmer weiter, müssen diese den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern.
Weil aber jeder Verkehrsverbund eigenständig kalkuliert, gibt es keinen einheitlichen Preis für Jobtickets. Je nach Verkehrsverbund, Zahl der Arbeitnehmer und dem Firmenstandort des Arbeitgebers sind Jobtickets bereits ab 20 Euro im Monat erhältlich.
Unser Tipp: Den Rabatt, den der Arbeitgeber vom Verkehrsunternehmen im Verhältnis zu privat erworbenen Monats- oder Jahresfahrkarten erhält, muss der Arbeitnehmer nicht als geldwerten Vorteil versteuern (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 27.1.2004, Az: IV C 5 – S 2000 – 2/04; Abruf-Nr. 041191).
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