26.11.2010 | Stichtag 31. Dezember 2010
Profitieren Sie bei Investitionen jetzt noch von der degressiven Abschreibung!
Wer Investitionen plant, sollte diese möglichst noch in 2010 tätigen. Dann können Sie nämlich noch die degressive Abschreibung in Anspruch nehmen. Erfahren Sie nachfolgend, welche Steuervorteile Sie damit gegenüber der linearen Abschreibung erzielen können.
Der steuer(rechtliche) Hintergrund
Durch das „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets ‚Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung‘ (Konjunkturpaket)“ war die degressive Abschreibung Ende 2008 für eine Übergangszeit wieder eingeführt worden. Konkret gilt das für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft oder hergestellt werden. Für sie kann der Investor die degressive Abschreibung von 25 Prozent, höchstens jedoch das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung geltend machen.
Geometrisch-degressive Abschreibung aus steuerlicher Sicht
Die degressive Abschreibung ist ein Abschreibungsverfahren, das die Anschaffungs- und Herstellkosten eines Vermögensgegenstands mittels anfänglich hoher und über die Nutzungsdauer kontinuierlich sinkender Abschreibungsbeträge verteilt. Im Gegensatz zur linearen Abschreibung sinkt der Buchwert am Anfang stärker. Durch die höhere Abschreibung werden die Gewinne und damit die Steuerzahlungen geschmälert bzw. auf spätere Jahre verschoben.
Die Abschreibungsbeträge lassen sich geometrisch oder arithmetisch fallend berechnen. Während in der Handelsbilanz beide Verfahren zulässig sind, lässt das Steuerrecht nur die geometrisch-degressive Abschreibung zu. Ein Übergang auf die lineare Abschreibung ist handels- wie steuerrechtlich zulässig, jedoch nicht umgekehrt. Die folgende Übersicht zeigt, wie § 7 Absatz 2 Einkommensteuergesetz in den letzten Jahren geändert worden ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig