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  • 01.07.2007 | Streit um Reihenfolge des Abzugs

    Wenn durch haushaltsnahe Dienstleistungen das Baukindergeld verloren geht!

    Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie anteilig direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen (§  35a Einkommensteuergesetz [EStG]). Haben Sie gleichzeitig noch Anspruch auf Baukindergeld, kann es passieren, dass Sie das Baukindergeld dabei "sinnlos" opfern.

    Reihenfolge des Abzugs hat Bedeutung

    Beide Beträge werden von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen. Ist die Einkommensteuer bereits Null, läuft der Abzugsbetrag für die haushaltsnahen Dienstleistungen ins Leere. Das Baukindergeld können Sie dagegen vor- und zurücktragen.

    In einem Fall vor dem Finanzgericht (FG) Sachsen wollte das Finanzamt zunächst das Baukindergeld abziehen. Vom verbleibenden Betrag sollte dann die Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen werden (entsprechend R 2 Absatz 2 Einkommensteuerrichtlinien). Weil aber die Einkommensteuer nach Abzug des Baukindergelds bereits Null war, wirkte sich die Steuerermäßigung nicht mehr aus.

    Das sah das FG anders. Das Baukindergeld sei erst nach der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen abzuziehen. So fordere es auch der Wortlaut des §  34f Absatz 3 EStG: "... ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen...". Ein anderes Vorgehen würde auch dem Zweck der Übertragungsmöglichkeit zuwiderlaufen. (Urteil vom 28.11.2006, Az: 3 K 1623/06; Abruf-Nr.  071663 ).

    Beispiel

    Für ein Ehepaar (zwei Kinder) ergibt sich 2006 eine tarifliche Einkommensteuer von 650 Euro. Für haushaltsnahe Dienstleistungen können sie 300 Euro von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Außerdem haben Sie noch Anspruch auf 600 Euro Baukindergeld aus dem Vorjahr.

    Berechnung Finanzamt Berechnung FG Sachsen
    Tarifliche Einkommensteuer 650 Euro Tarifliche Einkommensteuer 650 Euro
    ./. Baukindergeld 600 Euro ./. Steuerermäßigung 300 Euro
    ./. Steuerermäßigung 50 Euro ./. Baukindergeld 350 Euro

    Geht es nach dem Finanzamt laufen 250 Euro (= 300 Euro ./. 50 Euro) der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Diensleistungen ins Leere. Nach der Vorgehensweise des FG wirkt sich die Steuer-ermäßigung für haushaltsnahe Diensleistungen in voller Höhe aus. Zudem können noch 250 Euro Baukindergeld (= 600 Euro ./. 350 Euro) in das nächste Jahr übertragen werden.

    Unser Tipp: Betroffene sollten Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen, bis der Bundesfinanzhof die Sache entschieden hat (Az: X R 1/07). Baukindergeld können aber nur Eltern erhalten, die noch Anspruch auf die alte Wohneigentumsförderung nach §  10e EStG haben.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 7 | ID 111088