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  • 24.08.2009 | Teil II der Beitragsserie

    So verwalten Eltern die Konten ihrer Kinder steuerlich richtig

    In der August-Ausgabe haben wir die steuerlichen Vorteile und formalen Voraussetzungen der Übertragung von Kapitalvermögen auf die Kinder erläutert. In dieser Ausgabe beantworten wir die Frage, wie Eltern die Konten der Kinder richtig verwalten, insbesondere um Steuervorteile zu sichern.  

     

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    Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

    Bereits vor dem ersten Zufluss von Erträgen sollten Sie für Ihr Kind eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Dann fällt unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer an.  

     

    Voraussetzung ist, dass die Gesamteinnahmen einschließlich der Kapitalerträge pro Kind 8.671 Euro im Jahr 2009 bzw. 8.841 Euro ab 2010 nicht überschreiten. Die NV-Bescheinigung ist also nicht auf Kapitalerträge von 801 Euro beschränkt und lässt daher mehr Erträge von der Abgeltung­steuer unbelastet, als es über den Freistellungsauftrag möglich wäre.