01.09.2007 | Umfangreiche Änderungen geplant
„Jahressteuergesetz 2008“ und „Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements“
Mit dem „Jahressteuergesetz 2008“ und dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements“ werden derzeit zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die für einigen Wirbel sorgen werden. Nachfolgend geben wir einen ersten Überblick über die geplanten Änderungen.
Unser Tipp: Die weitere Entwicklung der Gesetze können Sie auf unserer Homepage (www.iww.de) unter „Aktuelle Berichterstattung“ verfolgen.
„Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements“
Mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ kommt es noch in diesem Jahr zur einer weitreichenden Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts.
Übungsleiterfreibetrag
Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag soll von bisher 1.848 Euro pro Jahr rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 auf 2.100 Euro angehoben werden (§ 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz [EStG]). Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Freibetrags sollen unverändert bleiben.
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