25.07.2008 | Umgang mit dem Finanzamt
FG hält Gebühr für verbindliche Auskunft für rechtens
Die Gebühr für eine verbindliche Auskunft verstößt nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg weder dem Grunde noch der Höhe nach gegen das Grundgesetz. Sie verfolge das Ziel, den Verwaltungsaufwand zu decken und gleiche den Vorteil dieser besonderen Dienstleistung aus. Die mit der Auskunft verbundene Planungs- und Rechtssicherheit sei ein besonderer Vorteil, an den der Staat die Gebührenpflicht knüpfen dürfe, was auch international üblich sei. Zudem führe die Verbindlichkeit der Auskunft zu einer Selbstbindung der Finanzverwaltung.
Unser Tipp: Damit hat sich der klagende Steuerzahler nicht zufrieden gegeben und Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: VIII R 22/08). Müssen Sie Gebühren für eine verbindliche Auskunft zahlen, sollten Sie deshalb unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen. (Urteil vom 20.5.2008, Az: 1 K 46/07)(Abruf-Nr. 082086)