23.11.2009 | Umsatzsteuer
Aufsichtsratstätigkeit für genossenschaftliche Volksbank
Die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer genossenschaftlichen Volksbank erfolgt nicht ehrenamtlich und ist deshalb umsatzsteuerpflichtig. Mit dieser Entscheidung änderte der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung. Noch 1972 hatte der BFH die Tätigkeit eines Mitglieds im Aufsichtsrat einer Genossenschaft als ehrenamtlich und damit steuerfrei eingestuft. Diese Rechtsprechung hat er jetzt aufgegeben. Schließlich stünden die Volksbanken heute im Wettbewerb mit anderen Geschäftsbanken. Es sei deshalb nicht ersichtlich, dass zwischen der Aufsichtsratstätigkeit für eine Volksbank und derselben Tätigkeit für eine sonstige Geschäftsbank unterschieden werde. (Urteil vom 25.6.2009, Az: V R 32/08)(Abruf-Nr. 093294)
Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 1 | ID 131567