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  • 28.03.2011 | Umsatzsteuer

    Privatverkauf auf eBay: Die Luft wird dünner

    Wer eine Vielzahl von privaten Gebrauchsgegenständen auf der Internet-Auktions-Plattform eBay verkauft, muss damit rechnen, dass er Umsatzsteuer zahlen muss, wenn das Finanzamt darauf aufmerksam wird. Das ist das Fazit einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg, die „eBay-Powerseller“ hellhörig machen sollte (Urteil vom 22.9.2010, Az:
    1 K 3016/08; Abruf-Nr. 110434). Im konkreten Fall hat das bei einem Ehepaar, das in drei Jahren durchschnittlich rund sieben Verkäufe pro Tag getätigt hatte, zu Umsatzsteuernachzahlungen von über zehntausend Euro geführt. Wer so vorgehe, überschreitet nämlich die Schwelle gelegentlichen Handelns, weil er einigen Organisationsaufwand tätige und dafür im Schnitt mindestens eine Stunde täglich benötige.  

    Praxishinweis: Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden (Az: V R 2/11). Interessant ist auch, wie der Fall öffentlich wurde. Ein im Urteil nicht näher benannter „Verein“ hatte das Ehepaar nämlich bei der EDV-Prüfgruppe der örtlichen Oberfinanzdirektion angeschwärzt. Und die gab den Fall an die Steuerfahndung weiter.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 3 | ID 143368