01.10.2006 | Umsatzsteuer
Vorsteuer aus Mitarbeiter-Umzugskosten abzugsfähig?
Übernehmen Arbeitgeber die Kosten eines betrieblich veranlassten Umzugs eines Mitarbeiters, können sie die Vorsteuer daraus geltend machen, wenn sie über entsprechende Rechnungen verfügen. Das hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden. Gesetzlich ist die Vorsteuer aus Umzugskosten bisher nicht abzugsfähig (§ 15 Absatz 1a Nummer 3 Umsatzsteuergesetz [UStG]). Diese Regelung hält das FG aber aus zwei Gründen für rechtswidrig:
Einem Unternehmer dürfe der Abzug der Vorsteuer aus Umzugskosten nicht verwehrt werden, wenn der Anlass des Umzugs im unternehmerischen Bereich liege. |
Die Regelung verstoße gegen höherrangiges europäisches Recht und sei daher nicht anwendbar. Denn die nationalen Gesetzgeber dürften das Recht zum Vorsteuerabzug nicht ohne Genehmigung des EU-Rates einschränken. Der deutsche Gesetzgeber habe eine solche Genehmigung aber bei Einführung des § 15 Absatz 1a UStG nicht eingeholt. |
Unser Tipp: Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az: V R 29/06). Weil das Bundesfinanzministerium offensichtlich davon ausgeht, dass der BFH die FG-Entscheidung bestätigen wird, hat es im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung erklärt: § 15 Absatz 1a Nummer 3 UStG ist nicht mehr anzuwenden (Schreiben vom 18.7.2006, Az: IV A 5 - S 7303a - 7/06; Abruf Nr. 062266). Machen Sie daher die Vorsteuer aus den Umzugskosten Ihrer Mitarbeiter ab sofort geltend. (Urteil vom 4.4.2006, Az: III 105/05; Abruf-Nr. 061897 )