25.07.2008 | Umtausch oder Anzahlung
Leistungsbezeichnung bei Gutscheinenentscheidet über umsatzsteuerliche Folgen
Kaum ein Unternehmen möchte auf Gutscheine verzichten. Mit dem Verkauf kommen Unternehmen zum einen (bis zur Einlösung der Gutscheine) in den Genuss eines zinslosen Darlehens, zum anderen stellen die Empfänger der Gutscheine potenzielle Neukunden dar.
Betriebs- und Umsatzsteuerprüfer interessieren sich aus umsatzsteuerlicher Sicht für die Gutscheine. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat jetzt erläutert, wann die Umsatzsteuer für welche Art von Gutscheinen fällig wird (Verfügung 29.2.2008, Az: S 7270; Abruf-Nr. 081450).
Gutscheine ohne ausreichend bezeichnete Leistungen
Enthält der Gutschein keine ausreichende Bezeichnung der Leistung, die bei Einlösen des Gutscheins bezogen werden kann, liegt ein umsatzsteuerlich irrelevanter Umtausch von Geld in ein anderes Zahlungsmittel vor.
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