01.02.2007 | Unfall mit dem Dienstwagen
Kein geldwerter Vorteil bei Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz?
Arbeitnehmer, die in angetrunkenem Zustand einen Unfall mit dem Dienstwagen verursachen, müssen ihrem Arbeitgeber den entstandenen Schaden grundsätzlich ersetzen. Verzichtet dieser auf den Schadenersatz, stellt sich die Frage, ob dadurch beim Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil entsteht.
|
Nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Berlin werden von der "Ein-Prozent-Regelung" auch Unfallkosten bzw. der Verzicht auf die Erstattung durch den Arbeitnehmer erfasst (Urteil vom 5.10.2005, Az: 6 K 6404/02; Abruf-Nr. 061818 ). Es entsteht somit kein zusätzlicher geldwerter Vorteil durch den Verzicht des Arbeitgebers auf den Schadenersatz.
Beachten Sie: Das FG betonte, dass das unabhängig davon gelte, ob der Unfall auf einer dienstlichen oder privaten Fahrt passiert sei. Ebenso wenig sei von Bedeutung, ob der Unfall - wie im Urteilsfall - schuldhaft verursacht worden sei.
Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt (Az: VI R 73/05). Zwei Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) spielen ihr dabei möglicherweise in die Karten:
Verzicht auf Schadenersatz: 1992 hat der BFH entschieden, dass bei einem Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatz ein geldwerter Vorteil entsteht (Urteil vom 27.3.1992, Az: VI R 145/89; Abruf-Nr. 061820 ). Damals wurde die Privatnutzung eines Dienstwagens aber noch nicht pauschal nach der "Ein-Prozent-Regelung" versteuert. |
Übernommene Mautgebühren: Vom Arbeitgeber übernommene Mautgebühren für private Fahrten sind nach Ansicht des BFH nicht mit der "Ein-Prozent-Regelung" abgegolten (Urteil vom 14.9.2005, Az: VI R 37/03; Abruf-Nr. 053192 ; Ausgabe 2/2006, Seite 3 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig