28.03.2011 | Unternehmensnachfolge
Ausbildungskosten des Kindes als Sonderbetriebsausgaben?
Dem Bundesfinanzhof (BFH) liegen zwei Fragen zur Entscheidung vor, die für Unternehmer, die ihren Nachwuchs auf die Unternehmensnachfolge vorbereiten, hochinteressant sind:
1. Stellen die von einem Unternehmer (hier: Teilhaber einer kieferorthopädischen Praxis) getragenen Aufwendungen für die Ausbildung seines Sohnes zum Facharzt für Kieferorthopädie mit dem Ziel der Praxisfortführung Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters dar?
2. Können die Aufwendungen hilfsweise als vorweggenommene Sonderbetriebsausgaben des Sohnes als zukünftigem Gesellschafter abgezogen werden?
Wichtig: Das Finanzgericht Münster hat beide Fragen verneint (Urteil vom 20.4.2010, Az: 15 K 2184/07 F; Abruf-Nr. 110975). Die Hoffnung des Unternehmers trägt jetzt der BFH. Bei ihm ist das Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen VIII R 49/10 anhängig.
Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 5 | ID 143373