01.06.2006 | Verlagerung von Einkünften
Wie Sie mit Kredit finanzierten Zerobonds Steuern sparen können
Wer Zinseinkünfte aus steuerlichen Gründen in spätere Zeiträume (zum Beispiel in das Rentenalter) verlagern will, ist mit Zerobonds gut bedient. Optimal nutzen kann sie derjenige, der Zerobonds über einen Kredit finanziert. Wie das funktioniert, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Zerobonds erbringen ihre Erträge in Form von Kurssteigerungen, die sich aus der Wiederanlage (Thesaurierung) der im Kurs aufgelaufenen Zinsen ergeben. Die Einnahmen resultieren aus der Differenz zwischen Emissions- bzw. Kaufkurs und dem Verkaufs- bzw. Einlösungspreis bei Fälligkeit. Vor allem der Zinseszinseffekt führt also zu einer attraktiven Rendite, und dies ohne zwischenzeitliches Wiederanlagerisiko oder Steuerbelastung der laufenden Zinszahlungen.
Zerobonds werden steuerlich erst relevant, wenn sie bei Fälligkeit zurückgezahlt oder vor Fälligkeit verkauft werden. Erst dann handelt es sich um Kapitaleinnahmen (§ 20 Absatz 2 Nummer 4a Einkommensteuergesetz [EStG]) und erst dann unterliegen sie auch dem Zinsabschlag. Damit haben Sie es selbst in der Hand, den Besteuerungstermin in Zeiträume zu verlagern, in denen Sie voraussichtlich weniger Steuer zahlen müssen.
Der steuerliche Nachteil: Sie können für die Zerobonds den Sparerfreibetrag während der gesamten Besitzdauer nicht in Anspruch nehmen, sondern erst im Jahr des Verkaufs bzw. der Einlösung. |
Der steuerliche Vorteil: Sie können bereits vorab Werbungskosten geltend machen. |
Unser Tipp: Besonders bei einem hohem Steuersatz können Sie die Zerobonds optimal nutzen, wenn Sie den Kauf über einen Kredit finanzieren. Die Kreditzinsen mindern nämlich über die gesamte Laufzeit Ihre übrigen Einnahmen. Die anfänglichen Werbungskostenüberschüsse werden - anders als bei der fremdfinanzierten Rentenversicherung - nicht vom neuen § 15b EStG begrenzt.
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