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  • 01.04.2003 | Vermietung

    Verluste bei in Eigenregie vermieteter Ferienwohnung

    Vermietungsverluste werden nur anerkannt, wenn der Vermieter mit der Absicht handelt, einen Überschuss zu erzielen. Das gilt auch für Ferienwohnungen. Wird die Ferienwohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und ansonsten für den selben Zweck - nachweislich ohne Eigennutzung - bereitgehalten, so ist immer von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt noch einmal klargestellt. Es ist dabei unerheblich, ob der Eigentümer in Eigenregie vermietet oder einen Dritten beauftragt. Hintergrund der erneuten Entscheidung ist, dass die Finanzverwaltung die Grundsatzentscheidung vom 6. November 2001 (Az: IX R 97/00; Abruf-Nr.  020184 ), über die wir in der Juni-Ausgabe 2002 (Seite 13-15) berichtet haben, so interpretierte, dass bei einer Vermietung in Eigenregie die Überschusserzielungsabsicht zu prüfen sei (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 14.10.2002, BStBl I 2002, 1039, Tz. 1). Diese Auslegung hat der BFH "kassiert". Alle Ausgaben dürfen ungekürzt abgesetzt werden. (Urteil vom 5.11.2002, Az: IX R 18/02; Abruf-Nr.  030428 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2003 | Seite 7 | ID 95876